FAQ

Häufig gestellte FragenAlle öffnen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger (hier: Kreditinstitut, Bank, Sparkasse oder Leasinggesellschaft) und dem Bürgen, wonach dieser für einen Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Eine Bürgschaftsbank ist ein nicht gewinnorientiertes Förderinstitut. Vergleichbare Institute gibt es in jedem Bundesland (siehe VDB - Verband Deutscher Bürgschaftsbanken). Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern sowie zahlreiche (Fach-)Verbände. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land und der Europäischen Union eingebunden.

Was ist Aufgabe einer Bürgschaftsbank?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt.  Aufgabe der Bürgschaftsbanken ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernehmen deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.

Für welche Vorhaben können keine Agrar-Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbanken können keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen (weitere Informationen).

Es ist zu beachten, dass keine der Anforderungen erfüllt werden. die Zugangsavoraussetzungen für das Programm InnovFin/Horizont 2020 darstellen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 750.000 nicht überschreiten darf.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nicht möglich. Aber die Bürgschaftsbanken stehen Ihnen zusammen mit ihren Partnern regelmäßig an Sprechtagen bei den zuständigen Kammern zur direkten Kontaktaufnahme zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.

Kann die Bürgschaftsbank jede Art von Darlehen oder Krediten verbürgen?

Ja, das Ziel ist die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU des Landwirtschaftlichen Sektors und die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansion von Unternehmen. Es können öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank und Darlehen aus Hausbankmitteln verbürgt werden.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Agrar-Bürgschaften können für bestehende Unternehmen und für Existenzgründungen übernommen werden. Die Obergrenze der verbürgungsfähigen Kredite beträgt pro Vorhaben 1,5 Mio. Euro (50 %ige Bürgschaft) bzw. 1,071 Mio. Euro (70 %ige Bürgschaft).

Was kostet eine Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbanken arbeiten nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Entgelte anfallen. Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision in Abhängigkeit des valutierenden Kreditbetrages erhoben, die zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig wird. Im Programmen Agrar-Bürgschaft wird die Provision durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.

Warum ist die Laufzeit der Bürgschaft auf 10 Jahre begrenzt?

Die Bürgschaftsbanken werden durch eine Rückbürgschaft des Europäischen Investitionsfonds (EIF) unterstützt. Dessen Rückbürgschaft ist auf max. 10 Jahre begrenzt. Die Laufzeit des verbürgten Kredites kann mehr als 10 Jahre betragen.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Nein, die Bürgschaftsbank übernimmt bis zu 70% (max. 750.000 EUR) des Risikos gegenüber der Hausbank. Ein Teil der Risiken trägt immer die Hausbank. Die Bürgschaftsbank und die Hausbank sind somit „Partner im Risiko“.

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AGRAR-BÜRGSCHAFT

Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen aus Landwirtschaft, Fisch- und Forstwirtschaft und dem nicht gewerblichen Gartenbau sowie für alle Vorhaben in den Bereichen Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie ländliche Entwicklung.