Informationen zur Ermittlung der Bürgschaftsprovision.
Die Ermittlung der Bürgschaftsprovision orientiert sich an der Bonitätseinschätzung der Hausbank im risikogerechten Zinssystem (RGZS) der Förderbanken. Die Landwirtschaftliche Rentenbank setzt das RGZS zur Preisfindung ihrer Förderkredite ein (Merkblatt Rentenbank).
In Anlehnung an dieses System wird die Bürgschaftsprovision für die Bürgschaftskredite ermittelt.
Die Wirkung der Bürgschaft für das Unternehmen
Durch die Agrar-Bürgschaft der Bürgschaftsbank gilt der Kredit mindestens in Höhe der Bürgschaftsquote (50 % bzw. 70 %) als voll werthaltig besichert. Damit verbessert sich die Besicherungsklasse. Das Unternehmen erreicht dadurch in jedem Fall eine günstigere Preisklasse. (z.B. bei Bonitätsklasse 3 von Preisklasse G nach B bei einer 70 %igen Bürgschaft). In der Regel ist die Verbesserung bei der Verzinsung nennenswert höher als die zu zahlende Bürgschaftsprovision.
Konditionen für 50 % Bürgschaft
Konditionen für 70 % Bürgschaft